Meldepflicht gemäß Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
Gewährte Strom- oder Energiesteuerentlastungen führen nach der Energiesteuer - und Stromsteuer-Transparenzverordnung ab einer bestimmten Höhe zu Meldepflichten bis zum 30.06.2026 für die in 2025 ausgezahlten Entlastungsbeträge. Für das produzierende Gewerbe entsteht die Meldepflicht ab 100.000,00 Euro Entlastung, für die Landwirtschaft bereits ab 10.000,00 Euro. Aufgrund der deutlichen Erhöhung der Stromsteuerentlastungsbeträge seit 2024 sollte geprüft werden, für wen die Meldepflicht greift. Bei Kunden, für die wir die Entlastungsanträge stellen, prüfen wir dies selbsverständlich. Sollten Sie Anträge selbst stellen, unterstützen wir Sie gerne bei der Frage, ob eine Meldepflicht für Ihr Unternehmen besteht! Kommen Sie einfach auf uns zu!
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