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Liebe Leser, 

der Energiemarkt hat sich nach leichten Preiserhöhungen zum Ende des Monats hin wieder entspannt. Es lohnt sich also nach wie vor, auf die Energieversorgung Ihres Unternehmens für die nächsten Jahre zu schauen, soweit dies noch nicht erfolgt ist. Sprechen Sie uns gerne an!

Die Regelungen des neuen Solarpakets 1 gelten seit Mitte Mai, um den Klimaschutz in Zukunft effektiver zu gestalten. Auch sind die Statistiken zur Entwicklung der erneuerbaren Energien veröffentlicht.

Über diese Themen möchten wir Sie mit diesem Newsletter informieren und wünschen eine spannende Lektüre. 

Senden Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Fragen zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kilowatthandel AG

Strom- und Gaspreisentwicklung

Strom:

Im Mai hat das Frontjahr 2025 zeitweise die Marke von 100 €/MWh getestet, konnte diese aber nicht nachhaltig verteidigen. Der Spread zu den Folgejahren hat sich weiter erhöht, woran sich zeigt, dass der Markt noch immer sehr volatil auf kurzfristig wirkende äußere Einflüsse reagiert. Sollten Sie hier noch nicht eingedeckt sein, empfehlen wir günstige Marktphasen in den nächsten Monaten zu nutzen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an! Der Spotmarkt schloss auf ähnlichem Niveau wie im April. Eine für die Jahreszeit eher geringe Solar- und Windausbeute verhinderten hier einen weiteren Rückgang.

Gas:

Kurzfristig zurückgehende Erdgaslieferungen aus Norwegen haben die Gasmärkte im Mai ansteigen lassen. Weiterhin haben Informationen darüber, dass Gazprom die Belieferung der österreichischen OMV einstellen könnte, den Markt beunruhigt. Dies hätte zur Folge, dass OMV verstärkt am europäischen Markt einkaufen könnte und hier der Preisdruck wächst. Dies hatte auch Auswirkungen auf den Spotmarkt, der erstmals seit Januar im Monatsschnitt wieder bei über 30 €/MWh lag.

Terminmarkt
Spotmarktpreise

Zu Ihrer Information finden Sie hier außerdem die Entwicklung der Spotmarktpreise für Strom und Gas seit Anfang letzten Jahres:

Erneuerbare Energien/Solarpaket 1

Der Anteil der erneuerbaren Energien ist im 1. Quartal des Jahres 8,2 Prozent höher als im Vorjahresquartal, insgesamt bei etwa 56 Prozent. Insgesamt sank der Stromverbrauch um weitere 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das sind gute Nachrichten für den Klimaschutz! Die Wetterbedingungen des 1. Quartals, mehr Sonne und mehr Wind haben dabei eine zentrale Rolle gespielt.

Bereits Ende April beschlossen, gelten die Regelungen des Solarpakets 1 der Bundesregierung seit Mitte Mai. Ziel ist ein weiterer Ausbau erneuerbarer Energien, um die Klimaschutzziele leichter umzusetzen. Hier einige Details:

Bei Anlagen bis zu 200 kWp kann zukünftig auf die Direktvermarktung verzichtet werden, Überschussmengen werden dann erlösneutral ins Netz abgegeben. Dies ist besonders für Anlagenbetreiber mit hoher Eigennutzung interessant. Befristet bis 31.12.2025 gilt diese Regelung sogar für Neuanlagen bis 400 kWp.

Die Einspeisetarife für Dachanlagen bis 750 kWp wird erhöht, die Pflicht zur Direktvermarktung wird flexibler gestaltet.Bei Freiflächenanlagen wird die die Gebotsgrenze von 20 auf 50 Megawatt erhöht.

Wichtig ist die Einführung von Mindestkriterien für die Betreiber von Freiflächenanlagen, um naturschutzrechtliche Kritierien zu verbessern. Es dürfen unter anderem höchstens 60 Prozent der Gesamtfläche eines Vorhabens genutzt werden, die Biodiversität muss gefördert sowie die Durchgänigkeit für Tiere gewährleistet werden.

Zur Entwicklung der Sonnen- und Windenergie finden Sie hier weitere Details.

Meldepflicht nach Strom bzw. Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz

Unternehmen, die für alle Abnahmestellen eine Entlastung nach dem Strom bzw. Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz von über 100.000 Euro erhalten haben, sind vrpflichtet, bis zum 30. Juni 2024 eine Meldung über das TAM-Portal des Übertagungsnetzbetreibers abzugeben.

Wenn das für Ihr Unternehmen in Frage kommt, sprechen Sei und gerne an!
Erhöhung der Gasspeicherumlage

Die THE erhöht zum 1. Juli 2024 die Gasspeicherumlage auf 2,50 Eur/MwH. Sie wurde im Oktober 2022 im Rahmen der Gaspreiskrise eingeführt und seitdem mehrmals erhöht. Hintergrund sind die Füllstandsvorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes und Maßnahmen der THE zur Erhöhung der Versorgungssicherheit.
Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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Kilowatthandel AG
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