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Liebe Leser, 

pünktlich zum Mai meldet sich das frühlingshafte Wetter zurück und wir grüßen Sie herzlich mit unserem jüngsten Newsletter.

Der Energiemarkt hat sich nach Preiserhöhungen in der ersten Aprilhälfte trotz der angespannten Lage in den Krisenregionen weitgehend erholt und es lohnt sich, auf den Energieeinkauf der nächsten Jahre für Ihr Unternehmen zu schauen. Sprechen Sie uns gerne an!

Das neue Klimaschutzgesetz und das Solarpaket sind Ende April vom Bundestag beschlossen worden, um den Klimaschutz in Zukunft effektiver zu gestalten.

Über diese Themen möchten wir Sie mit diesem Newsletter informieren und wünschen eine spannende Lektüre. 

Senden Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Fragen zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kilowatthandel AG

Strom- und Gaspreisentwicklung

Strom:

Im April sind die Marktpreise aufgrund der geopolitischen Umstände deutlich gestiegen, wobei nach einer Spitze zur Mitte des Monats wieder eine leichte Abwärtsbewegung festzustellen ist. Hier war insbesondere die Furcht vor einer Ausweitung des Nahostkonflikts die preistreibende Kraft.

Die Entwicklung zeigt, dass der Markt noch immer sehr volatil ist. Wir empfehlen unseren Kunden die Marktlage gemeinsam mit uns eng zu beobachten und günstige Phasen zur Eindeckung zu nutzen.

Erfreulich hingegen ist die Entwicklung am Spotmarkt, wo wir auch für die kommenden Monate mit hoher PV-Erzeugung von günstigen Preisen ausgehen.

Gas:

Parallel zum Strommarkt entwickelten sich im April die Gaskonditionen am Terminmarkt. Bei längerfristigen Kontrakten konnten wir im April Ausschreibungsergebnisse von unter 4 Ct./kWh erzielen. Dies ist sicherlich ein Niveau, bei dem zur Risikoabsicherung über den Einkauf für die Jahre 2025 und folgende nachgedacht werden sollte. Die Spotmarktkonditionen sind im April im Gegensatz zu den rückläufigen Stromnotierungen leicht gestiegen.

Terminmarkt
Spotmarktpreise

Zu Ihrer Information finden Sie hier außerdem die Entwicklung der Spotmarktpreise für Strom und Gas seit Anfang letzten Jahres:

Endabrechnung der Energiepreisbremsen

Bis zum 31.05.2024 müssen Unternehmen, die eine vorläufige Selbsterklärung zu den Energiepreisbremsen abgegeben haben, eine finale Selbsterklärung nach § 30 Absatz 1 Nr. 2 StromPBG / § 22 Absatz 1 Nr. 2 EWPBG gegenüber ihrem Versorger oder ihren Versorgern übermitteln. Je nach Höhe der Entlastungsbeträge sind dazu die entsprechenden Prüfvermerke mit anzufügen.

Eine Fristverlängerung ist möglich, muss aber gesondert beantragt werden.

Falls dies auf Ihr Unternehmen zutrifft und Sie Fragen dazu haben, rufen Sie uns gerne an.

Neues Klimaschutzgesetz

Ende April wurde die Neufassung des Klimaschutzgesetzes im Bundestag beschlossen. Ziel ist es, Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu gestalten. Für Maßnahmen zum Klimaschutz, insbesondere beim CO2-Ausstoß,  soll eine mehrjährige Gesamtrechung entscheidend sein, die sektorübergreifend ermittelt wird. Bisher wurde dies einzeln betrachtet.

Wichtig ist dabei volle Transparenz und die Gesamtverantwortung der Bundesregierung. Alle Ministerien sind gefordert, ihren Beitrag dazu zu leisten.
Bis 2045 soll Deutschland stufenweise treibhausgasneutral werden.
Der Expertenrat für Klimafragen wird durch das Gesetz gestärkt. Er stellt die Jahresemissionsmengen im Hinblick auf die getätigten Prognosen fest und kann eigene Klimaschutzmaßnahmen vorschlagen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesregierung.

Weniger Bürokratie bei PV-Anlagen 

Ebenfalls Ende April wurde das Solarpaket I beschlossen, das den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen deutlich vereinfachen soll. Damit soll der Ausbau der Solarenergie und damit das Erreichen der gesetzten Klimaschutzziele vorangetrieben werden. Ziel ist, bis 2030 80 Prozent des Stromverbrauches über erneuerbare Energien abzudecken und eine Steigerung der Solarleistung um 215 Gigawatt.
Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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Kilowatthandel AG
Markt 17
04109 Leipzig
Deutschland
info@kilowatthandel.com