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Liebe Leser, 

pünktlich zur Eröffnung des Weihnachtsmarktes in Leipzig, auf den wir wieder vom Logenplatz, unserem Büro, blicken können, erleben wir winterliches Wetter und den ersten Schnee in Leipzig. Das Jahr geht zu Ende und wir wünschen allen eine besinnliche Adventszeit und ein frohes Weihnachtsfest!

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021, dass die 60 Milliarden "Coronagelder" nicht ohne weiteres "umgelenkt" werden können, hat und wird weiter Auswirkungen auf die Energiepolitik und insbesondere Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen und Verbraucher haben. So werden die Energiepreisbremsen entgegen der vorherigen Pläne nun doch zum Jahresende auslaufen.
Die geplante Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe ist in den Details und ihren Auswirklungen noch nicht bekannt und wir werden Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten, was dies im einzelnen für Ihr Unternehmen bedeutet und ob und wie Sie davon profitieren können. 

Über diese Themen möchten wir Sie mit diesem Newsletter informieren und wünschen eine spannende Lektüre. 

Senden Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Fragen zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kilowatthandel AG

Strom- und Gaspreisentwicklung

Strom:

Im November hat sich die Lage am Terminmarkt weiter entspannt. Das Frontjahr 2024 kratzte bereits an der Marke von 100 €/MWh. Gründe dafür sind eine weiterhin schleppende Nachfrage und geringere Prognosemengen aus der Industrie.

Der Spotmarkt zeigt sich auf niedrigem Niveau volatil. So erreichten die Notierungen dort am wind- und sonnenarmen 30. November 16,68 Ct./kWh, während am 2. November im Tagesschnitt 2,48 Ct./kWh erzielt wurden.

Gas:

Auch die Notierungen am Gasmarkt haben im November deutlich nachgegeben. So haben die Jahresprodukte aufgrund voller Speicher und gesichert erscheinender LNG-Versorgungslage ca. 15 % nachgegeben.

Der Spotmarkt verlief besonders aufgrund des im November milden Wetters relativ unspektakulär, sodass wir davon ausgehen, im Jahresschnitt 2024 unter 5 Ct./kWh zu bleiben. Sicherlich ein guter Wert, der Anfang des Jahres illusorisch schien.   

Spotmarktpreise

Zu Ihrer Information finden Sie hier außerdem die Entwicklung der Spotmarktpreise für Strom und Gas im laufenden Jahr:

Energieeffizienzgesetz
Die Bafa hat über das neue Energieeffizienzgesetz Folgendes mitgeteilt: 

Sehr geehrte Energieauditorin,
sehr geehrter Energieauditor,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass am 17. November 2023 das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im Bundesgesetzblatt Nummer 309 veröffentlicht wurde. Damit ist das neue EnEfG am 18. November 2023 in Kraft getreten.

Das Energieeffizienzgesetz legt in § 8 fest, dass alle Unternehmen ab einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von mehr als 7,5 GWh pro Jahr verpflichtet sind, innerhalb von 20 Monaten ein Energiemanagementsystem (EMS) nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS einzurichten und zu betreiben. Unternehmen die vor dem 18. November 2023 bereits einen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr aufweisen, müssen ein entsprechendes Managementsystem nach § 8 EnEfG spätestens bis zum Ablauf des 18. Juli 2025 eingerichtet haben. Unternehmen sind gemäß § 8 Abs. 2 EnEfG bis zum Nachweis der Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsytems von der Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach § 8 Abs. 1 EDL-G befreit, längstens jedoch bis zum Ablauf der genannten Fristen.

Zusätzlich werden mit § 9 EnEfG Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von mehr als 2,5 GWh pro Jahr verpflichtet, Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, von unabhängige Experten prüfen zu lassen und diese im Anschluss zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung gilt für Unternehmen, die auf Grundlage des § 8 EnEfG oder § 8 Abs. 3 EDL-G ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben oder ein Energieaudit gemäß § 8 EDL-G nach dem 18. November 2023 abgeschlossen haben.

Mit Inkrafttreten des EnEfG wurden durch Artikel 2 auch Bestimmungen des aktuellen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) an verschiedenen Stellen ergänzt. Diese Ergänzungen umfassen unter anderem die Aktualisierung der DIN EN 16247-1 auf die Ausgaben vom November 2022. Im Rahmen der Energieauditpflicht gemäß § 8 EDL-G ist der dort festgelegte Gründlichkeitsgrad 1 zu beachten, der den Inhalten der vorherigen Version entspricht.

Weitere Informationen zum Energieeffizienzgesetz finden Sie auf der Webseite der BAFA unter:

Energieeffizienzgesetz

Gasspeicherumlage 2024 
 
Im letzten Newsletter haben wir bereits die Stromumlagen für das kommende Jahr erläutert, nun stehen weitere Änderungen fest:

Die neue Gasspeicherumlage, die der Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicherumlagen dient und regelmäßig von der THE festgelegt wird, beträgt ab Januar 2024 1,86 Euro/MWh und gilt zunächst bis Juni 2024.
Die Preissteigerung wurde wegen des sinkenden Gasverbrauches mit weniger umlagefähiger Menge erforderlich.

Die Bilanzierungsumlagen hingegen wurden bereits im Oktober 2023 auf Null gesenkt, ebenso die Konvertierungsumlage.
Ende der Energiepreisbremsen beschlossen
Umsatzsteuersenkung


Entgegen der ursprünglichen Pläne der Bundesregierung, die Energiepreisbremsen bis April 2024 zu verlängern, werden sie nun zum Ende des Jahres auslaufen. Aufgrund der schwierigen Haushaltsplanungen für das kommende Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind Einsparungen notwendig. Teure Energieeinkäufe für 2024 werden daher leider, zumindest auf diesem Weg, nicht weiter entlastet.

Wenn Sie weitere Informationen zu dem Urteil, dem Nachtragshaushalt 2023 und den Auswirkungen haben möchten, können Sie sich hier informieren:

Nachtragshaushalt 2023

Weitere Entlastung brachte im laufenden Jahr die Herabsenkung der Umsatzsteuer auf Erdgas und Fernwärme auf 7 Prozent. Nach derzeitigem Stand soll die Senkung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes nun doch bis 28. Februar 2024 verlängert werden. Endgültig beschlossen ist dies noch nicht, entspricht aber dem Willen des Finanzausschusses. 
Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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Kilowatthandel AG
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