Umsatzsteuer und Energiepreisbremsen
Um wegen der stark gestiegenen Energiepreise Entlastung zu verschaffen, war die Umsatzsteuer auf Erdgas im Oktober 2022 auf 7 Prozent gesenkt worden, ursprünglich bis März 2024. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Rücknahme auf den regulären Satz von 19 % nun zum Jahreswechsel erfolgen.
Gleichzeitig wurden die Energiepreisbremsen bis zum 30.04.2024 unter Vorbehalt der Zustimmung der EU verlängert. Über eine Verlängerung für das gesamte Jahr 2024 berät das Kabinett am 15.November, der Bundestag voraussichtlich am 1. Dezember.
Für viele größere Unternehmen sind die jeweiligen Höchstgrenzen für die Gesamtentlastung allerdings bereits ausgeschöpft, sodass keine weiteren Mittel in 2024 beantragt werden können.
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