EnergieeffizienzgesetzAm 21. September hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen. Darin werden klare Energieeffizienzziele festgelegt und konkrete Maßnahmen für die öffentliche Hand für Unternehmen siwie Effizienzstandards für Rechenzentren. Ein wichtiges Ziel ist darüber hinaus die Vermeidung bzw. Nutzung der Abwärme. Die Ziele bis 2030 entsprechen den Vorgaben der Novelle der EU-Energieeffizientrichtlinie. Die unterschiedlichen erforderlichen Maßnahmen hängen vom Gesamtenergieverbrach der einzelnen Unternehmen ab:
1.) Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr (alle Energieträger) müssen nach dem EnEfG,
- ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem (z.B. EMAS) einführen.
- die Einführung der Systeme nach 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt haben.
- bei Erreichen des Gesamtenergieverbrauchs von mehr als 7,5 GWh pro Jahr ebenfalls nach 20 Monaten die Einführung der Systeme umgesetzt haben.
- Abwärmequellen und -prozesse umfangreich erfassen und Maßnahmen bewerten
- technisch realisierbare Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung identifizieren und darstellen.
- deutlich aufwendigere Wirtschaftlichkeitsbewertungen nach DIN EN 17463 (VALERI) aller identifizierten Maßnahmen durchführen, d.h. auch von nicht umgesetzten oder verworfenen Maßnahmen.
2.) Das EnEfG verpflichtet darüber hinaus alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh zu folgenden Maßnahmen:
- Erstellung und Veröffentlichung durchführbarer Umsetzungspläne für alle als wirtschaftlich identifizierte Endenergieeinsparmaßnahmen aus Energiemanagementsystemen/Energieaudits innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes.
- Bewertung aller identifizierten Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeitskriterien gem. DIN EN 17463 (VALERI)
- Bei Anfrage bzw. Stichprobe des BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) müssen Unternehmen über eine vom Bundesamt zur Verfügung gestellte elektronische Vorlage einen Nachweis zur Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Umsetzungspläne einreichen.
- Abwärmequellen und -prozesse umfangreich erfassen und Maßnahmen bewerten.
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