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Liebe Leser, 

wieder ist ein Monat vorüber, wieder hat uns die Bundesregierung berichtenswerte Neuigkeiten beschert. Inzwischen wurde bekannt gegeben, wer die Aufgaben der Prüfbehörde übernimmt und wenig erstaunlich ist PwC eine der beauftragten Unternehmen. Auch wurde bei den Preisbremsen der maximale Differenzbetrag zum 01.10.2023 nochmals abgesenkt. Und schließlich wurde  Ende September das Energieeffizienzgesetz vom Bundestag verabschiedet. 

Erfreulich war die Entwicklung der Energiepreise, die im Laufe des Monats leicht nachgegeben haben.

Über diese Themen möchten wir Sie mit diesem Newsletter informieren und wünschen eine spannende Lektüre. 

Senden Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Fragen zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kilowatthandel AG

Strom- und Gaspreisentwicklung

Strom:

Seit Anfang September haben die Frontjahre ca. 10 % nachgegeben und somit ein neues Jahrestief erreicht. Ursache hierfür sind verhaltene Abnahmeprognosen für 2024 aus der Industrie. Weiterhin hat das milde Wetter und ein moderater Bezugspreis für die Gasverstromung die Preise auf Talfahrt geschickt.

Somit werden diejenigen belohnt, die den Einkauf 2024 nach hinten geschoben haben. Sollten Sie dabei sein, raten wir, die momentane Situation zu nutzen und zeitnah offenen Positionen für 2024 einzudecken.   

Gas:

Auch der Gasmarkt hat aufgrund geringer witterungsbedingter Nachfrage und steigender Lieferungen besonders aus Norwegen im September noch einmal nachgegeben. Der Börsenpreis 2024 liegt nunmehr bei 45 €/MWh. Besonders der Spotmarkt profitiert von den warmen Temperaturen und den ebenfalls milden Prognosen mit Notierungen um 30 €/MWh.

Spotmarktpreise

Zu Ihrer Information finden Sie hier außerdem die Entwicklung der Spotmarktpreise für Strom und Gas im laufenden Jahr:

Energieeffizienzgesetz

Am 21. September hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen. Darin werden klare Energieeffizienzziele festgelegt und konkrete Maßnahmen für die öffentliche Hand für Unternehmen siwie Effizienzstandards für Rechenzentren. Ein wichtiges Ziel ist darüber hinaus die Vermeidung bzw. Nutzung der Abwärme.

Die Ziele bis 2030 entsprechen den Vorgaben der Novelle der EU-Energieeffizientrichtlinie.

Die unterschiedlichen erforderlichen Maßnahmen hängen vom Gesamtenergieverbrach der einzelnen Unternehmen ab: 

1.) Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr (alle Energieträger) müssen nach dem EnEfG,

  • ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem (z.B. EMAS) einführen.
  • die Einführung der Systeme nach 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt haben.
  • bei Erreichen des Gesamtenergieverbrauchs von mehr als 7,5 GWh pro Jahr ebenfalls nach 20 Monaten die Einführung der Systeme umgesetzt haben.
  • Abwärmequellen und -prozesse umfangreich erfassen und Maßnahmen bewerten
  • technisch realisierbare Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung identifizieren und darstellen.
  • deutlich aufwendigere Wirtschaftlichkeitsbewertungen nach DIN EN 17463 (VALERI) aller identifizierten Maßnahmen durchführen, d.h. auch von nicht umgesetzten oder verworfenen Maßnahmen.

2.) Das EnEfG verpflichtet darüber hinaus alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh zu folgenden Maßnahmen:

  • Erstellung und Veröffentlichung durchführbarer Umsetzungspläne für alle als wirtschaftlich identifizierte Endenergieeinsparmaßnahmen aus Energiemanagementsystemen/Energieaudits innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes.
  • Bewertung aller identifizierten Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeitskriterien gem. DIN EN 17463 (VALERI)
  • Bei Anfrage bzw. Stichprobe des BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) müssen Unternehmen über eine vom Bundesamt zur Verfügung gestellte elektronische Vorlage einen Nachweis zur Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Umsetzungspläne einreichen.
  • Abwärmequellen und -prozesse umfangreich erfassen und Maßnahmen bewerten.
Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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