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Liebe Leser, 



der Sommer 2023 in Leipzig ist geprägt von Normalität, auch wenn die Entwicklung der Eispreise ernsthafte Sorgen bereitet. Anders als vor einem Jahr bleibt das Bundeswirtschaftsministerium aber gelassen, ein tägliches Monitoring der Eisbestände wird von Seiten der Bundesnetzagentur nicht durchgeführt, auch wird weiterhin vernehmlich ausgespEISt.

Im Vergleich zum letzten Jahr, als für eine Kugel Eis lediglich 2 Kilowattstunden Strom zu erhalten waren, liegt das Verhältnis dieses Jahr bei 6 Kilowattstunden Strom je Kugel Eis (jeweils Bruttopreise). Der Energiemarkt zeigt sich zur Zeit stabil  und hat weder bei Strom noch bei Erdgas große Schwankungen. Da nicht vorhersehbar ist, ob sich das in Richtung Herbst hält, empfehlen wir weiterhin, zeitnah auf die Stromversorgung 2024 und 2025 für Ihr Unternehmen zu schauen. 

Der Spitzenausgleich soll 2024 abgeschafft werden, der stromintensiven Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Entlastung verschafft hat. 

Außerdem sollen die Energiepreisbremsen verlängert werden, die zunächst bis zum 31.12.2023 befristet sind. 

Über diese Themen möchten wir Sie mit diesem Newsletter informieren und wünschen eine spannende Lektüre. 

Senden Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Fragen zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kilowatthandel AG

Strom- und Gaspreisentwicklung

An den Terminmärkten im Juli gab es wenig Impulse und so gut wie keine Veränderungen. Das Frontjahr Strom pendelte um 140 €/MWh, beim Gas bewegten sich die Notierungen um 50 €/MWh.

Die Spotmärkte gaben allerdings aufgrund verringerter Nachfrage und hoher Erzeugung aus erneuerbaren Energien deutlich nach: beim Strom ergaben sich im Monatsschnitt Werte um 77 €/MWh, beim Gas unterschritt der Spotmarkt im Juli die 30 €-Grenze.

Spotmarktpreise

Zu Ihrer Information finden Sie hier außerdem die Entwicklung der Spotmarktpreise für Strom und Gas im laufenden Jahr:

Verlängerung der Energiepreisbremsengesetze 

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will die Preisbremsen für Strom und Gas bis Ostern 2024 verlängern. "Die Preisbremsen wirken wie eine Versicherung gegen steigende Preise", sagte der Grünen-Politiker der "Augsburger Allgemeinen". Nach den bisherigen Beschlüssen würden die Hilfen zum Jahresende auslaufen. Je nachdem, wann die Verträge für 2024 abgeschlossen wurden, spielen die Energiepreisbremsen keine Rolle, da die Preise gegenüber dem vergangenen Jahr gesunken sind und die "Bremsen" häufig gar nicht greifen. Wer jedoch für 2024 zu hohen Preisen eingekauft hat, kann bis Ostern 2024 voraussichtlich von den Energiepreisbremsen profitieren.

Wenn Ihr Unternehmen in Summe weniger als 2 Mio. € an Entlastungsbeträgen aus den Energiepreisbremsen erhalten hat, müssen Sie nichts weiter tun, um von den Vorteilen der Energiepreisbremsen zu profitieren. Der Energieversorger berechnet dies und rechnet es über Ihre Abrechungen ab.

Bei höheren Entlastungen gab es im laufenden Jahr Meldepflichten, über die wir auch informiert haben. Wie sich das weiterentwickelt, werden wir sehen und Sie auf dem Laufenden halten.
Es ist immer noch keine Prüfbehörde für die Meldepflichten eingerichtet. Diese soll aber nun bis Ende September bestimmt werden und ihre Arbeit aufnehmen. Wir werden umgehend informieren, sobald dies geschieht und wie das weitere Procedere für die Unternehmen aussieht, die Meldepflichten zu erfüllen haben.

Abschaffung des Spitzenausgleichs

Die Ampelkoalition hat vor, den sogenannten Spitzenausgleich für stromkostenintensive Unternehmen 2024 abzuschaffen. Damit können etwa 1,7 Milliarden Euro im kommenden Haushalt eingespart werden. Es regt sich allerdings Widerstand gegen diese Pläne, da eigentlich weiter Entlastungen für die Industrie erforderlich sind. Zugegebenermaßen sind die Antragstellung und die Voraussetzungen dafür kompliziert, haben aber wirtschaftlich zu erheblichen Entlastungen geführt. 

Auch diesbezüglich halten wir Sie weiter auf dem Laufenden. Möglich sind in jedem Fall noch Antragstellungen für 2022 sowie das laufende Jahr. Gerne prüfen wir für Ihr Unternehmen, ob eine Antragstellung möglich und sinnvoll ist.
 
Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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