Berechnungsgrundlage und Höhe Gasspeicherumlage
Zum 1. Oktober 2022 wurde die Gasspeicherumlage eingeführt. Sie dient der Finanzierung der Vorgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz, das die Versorgungssicherheit und bestimmte Füllstände der Speicher sichern soll. Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat als Martgebietsverantwortliche diese gesetzliche Aufgabe zugewiesen bekommen.
So sollen in jeweils 3 Stufen die Speicher zum 1. Oktober zu 85 %, zum 1. November zu 95 % und zum 1. Februar zu 40 % gefüllt sein. Am 1. Juli lag der Füllstand bei 80,17 % und somit im Plan.
Die zugrundeliegenden Regelungen im Gasspeichergesetz sind zunächst bis 31.März 2025 befristet, werden aber voraussichtlich um weitere 2 Jahre verlängert.
Bis 30. Juni 2023 betrug die Gasspeicherumlage 0,59 Euro pro MWh. Die Umlage wurde zum 1. Juli 2023 auf 1,45 Euro pro MWh erhöht. Die Kosten werden mit den Erdgasabrechnungen der Energieversorger erhoben.
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