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Liebe Leser, 

sportlich zeigte sich ein Teil des Kilowatthandelteams beim Firmenlauf in Leipzig und lief erfolgreich die knapp 5 Kilometer lange Strecke bei strahlend blauem Himmel mit weiteren 17.000 Läufern.

Der Energiemarkt hat zuletzt leicht angezogen, aber die Preise haben sich weitgehend auf einem aktzeptablen Niveau eingependelt.
Nach wie vor lohnt es sich, die Energieversorgung für 2024 und 2025 zu planen und die unterschiedlichen Optionen für Ihr Unternehmen auszuloten. Sprechen Sie uns gerne an.

Änderungen gab es zuletzt bei den Konditionen für die Strom- und Gaspreisbremse und die THE hat die Berechnungsgrundlage für die im Oktober letzten Jahres eingeführte Gasspeicherumlage veröffentlicht.

Über diese Themen möchten wir Sie mit diesem Newsletter informieren und wünschen eine spannende Lektüre. 

Senden Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Fragen zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kilowatthandel AG

Strom- und Gaspreisentwicklung

Strom:

Nach dem bisherigen Jahrestief Anfang Juni haben sich die Notierungen für die Frontjahre seit Mitte des Monats stabilisiert und bewegen sich bei 140 €/MWh für das Jahr 2024. Solange es auf der Nachfrageseite keine Impulse gibt, rechnen wir nicht mit größeren Ausbrüchen aus der Range von 120-160 €/MWh.

Der Spotmarkt liegt etwas höher als noch im Mai, bedingt vor allem durch erhöhte Nachfrage für Kühlenergie an den heißen Tagen im Juni.

Gas:

Auch beim Gas verlief der Juni recht unspektakulär. Ein kurzfristiger Anstieg zur Monatsmitte wurde mit unerwarteten Verlängerungen von Wartungsarbeiten begründet. Ein Risikofaktor für den kommenden Sommer sind mögliche Ausfälle von europäischen Kernkraftwerken aufgrund der Hitzewelle und  dadurch bedingter steigender Stromproduktion in Gaskraftwerken. Eine wieder ansteigende LNG-Nachfrage aus dem asiatischen Raum würde ebenfalls für steigende Notierungen sprechen.    

Spotmarktpreise

Zu Ihrer Information finden Sie hier außerdem die Entwicklung der Spotmarktpreise für Strom und Gas im laufenden Jahr:

Anpassung der Energiepreisbremsengesetze 

Der Deutsche Bundestag hat Mitte Juni eine Verordnung erlassen, mit der die Energiepreisbremsengesetze, die im Dezember 2022 in Kraft getreten sind, modifiziert werden. Der Differenzbetrag zwischen dem Arbeitspreis und dem für die Preisbremsen relevanten Referenzpreis soll reduzuert werden, um den Preiswettbewerb zwischen den Energieversorgern sicherzustellen.
Konkret wird zum 1. September 2023 bei Letztverbrauchern von leistungsgebundenem Erdgas die maximale Höhe des Differenzbetrages auf 6 Cent pro Kilowattstunde, bei Strom auf 18 Cent pro Kilowattstunde angepasst.

Berechnungsgrundlage und Höhe Gasspeicherumlage

Zum 1. Oktober 2022 wurde die Gasspeicherumlage eingeführt. Sie dient der Finanzierung der Vorgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz, das die Versorgungssicherheit und bestimmte Füllstände der Speicher sichern soll. Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat als Martgebietsverantwortliche diese gesetzliche Aufgabe zugewiesen bekommen.

So sollen in jeweils 3 Stufen die Speicher zum 1. Oktober zu 85 %, zum 1. November zu 95 % und zum 1. Februar zu 40 % gefüllt sein. Am 1. Juli lag der Füllstand bei 80,17 % und somit im Plan.

Die zugrundeliegenden Regelungen im Gasspeichergesetz sind zunächst bis 31.März 2025 befristet, werden aber voraussichtlich um weitere 2 Jahre verlängert.

Bis 30. Juni 2023 betrug die Gasspeicherumlage 0,59 Euro pro MWh. Die Umlage wurde zum 1. Juli 2023 auf 1,45 Euro pro MWh erhöht. Die Kosten werden mit den Erdgasabrechnungen der Energieversorger erhoben.

 
Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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Kilowatthandel AG
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04109 Leipzig
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