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Liebe Leser, 

das berühmte Wave Gothic Treffen mit prachtvoll kostümierten Anhängern, Konzerte und Fußball bestimmten das vergangene Wochenende in Leipzig. Ganz so düster wie traditionell die Farben an Pfingsten in Leipzig sind, sieht es am Energiemarkt zum Glück nicht aus:

Auch im Mai hat sich die Entspannung an den Energiemärkten fortgesetzt und wir können weiterhin empfehlen, auf die Versorgung für die nächsten Jahre zu schauen. Kommen Sie auf uns zu und wir prüfen gemeinsam, welche Modelle am besten zu Ihrem Unternehmen passen und ob sich ein baldiger Abschluss lohnt.

Kurz vor dem Halbjahresende lohnt auch ein Blick auf Entlastungsmöglichkeiten. Neben der besonderen Ausgleichsregelung, die wir in den letzten beiden Newslettern erläutert haben und die bis Ende Juni beantragt werden muss, gibt es Steuerentlastungsmöglichkeiten für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft. 

Mit diesem und weiteren Themen möchten wir Sie mit diesem Newsletter informieren und wünschen eine spannende Lektüre. 

Senden Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Fragen zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kilowatthandel AG

Strom- und Gaspreisentwicklung

Strom:

Im Mai gaben die Notierungen an der EEX über alle Lieferzeiträume um ca. 10 % nach. Bei aktuellen Ausschreibungen für das Jahr 2024 erzielen wir aktuell Arbeitspreise um 14 ct/kWh, wobei wir auf der Versorgerseite noch immer Zurückhaltung bei Angebotsabgaben feststellen.

Diese Entwicklung könnte sich bei weiterem Ausbleiben negativer äußerer Impulse im Juni fortsetzen, wobei ein wieder verstärktes Kaufinteresse im Industriekundenbereich die Preise stützen.

Gas:

Auch die Gasnotierungen gaben besonders in der 2. Maihälfte weiter nach. Dies ist bedingt duch die weiterhin auskömmliche Versorgungslage, insbesondere ein momentan gutes Angebot an LNG-Gas. Dies hat zu einem starken Preisabfall an den Spotmärkten geführt und auch die kurzfristigen Terminkontrakte deutlich sinken lassen. Der befürchtete Nachfrageanstieg aus China ist bislang ausgeblieben.  

Spotmarktpreise

Zu Ihrer Information finden Sie hier außerdem die Entwicklung der Spotmarktpreise für Strom und Gas im laufenden Jahr:

Strom- und Energiesteuerentlastungen

Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land - und Forstwirtschaft haben die Möglichkeiten, einen Teil der Strom - bzw. Erdgassteuer zurückerstattet zu bekommen. 
Die Anträge aus § 9b StromStG bzw. § 54 EnergieStG können bis zum Jahresende rückwirkend für das Kalenderjahr 2022 gestellt werden. Wir können für Ihr Unternehmen gerne prüfen, welche Möglichkeiten es gibt und ob es sich für Ihr Unternehmen lohnt. Dafür benötigen wir lediglich Ihre Strom- bzw. Gasrechnungen des vergangenen Jahres und eine Einordnung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, die wir ebenfalls gerne für Sie prüfen.
 
Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die Strom- und Energiesteuerentlastungen. Sprechen Sie uns an!

Befreiung von der Konzessionsabgabe

Eine Befreiung von der Konzessionsabgabe ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Mit der Konzessionsabgabe erhalten Gemeinden eine Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straße sowie die Verlegung von Strom- und Gasleitungen.

Eine Befreiung ist möglich, wenn der Durchnittsenergiepreis unter dem sog. Grenzpreis liegt und ein hoher Stromverbrauch vorliegt. Aufgrund der Reduzierung und schließlich Streichung der EEG-Umlage in 2022 können nun mehr Unternehmen davon profitieren.
Der Grenzpreis wird jedes Jahr neu berechnet und entspricht dem Durchschnittserlös je Kilowattstunde des vorletzten Jahres und liegt für 2022 bei 15,15 cent/kWh netto und beinhaltet neben Arbeits- und Energiepreis Steuern, Netzentgelte und Umlagen.
Für den Antrag auf Befreiung beim zuständigen Übertragungsnetzbetreiber ist in der Regel ein Wirtschaftsprüfertestat erforderlich.

Gerne prüfen wir das Vorliegen der Voraussetzungen für Ihr Unternehmen. Sprechen Sie uns an!  

Photovoltaik-Strategie des BMWK

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gerade seine Strategie für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik veröffentlicht.
Ziel der aktuellen Klimapolitik ist eine weitgehend klimaneutrale Stromversorgung bis 2035 und die Photovoltaik soll dazu ihren Beitrag leisten. Der Anteil erneuerbarer Energien soll sich von derzeit etwa 40 % auf 80 % bis 2030 verdoppeln.
Unter Anderem sollen Freiflächenanlagen ausgebaut werden, der Bau von PV-Anlagen auf Dächern erleichtert, die Netzanschlüsse für PV-Anlagen beschleunigt sowie Lieferketten gesichert werden. Außerdem werden mehr Fachkräfte benötigt und die allgemeine Akzeptanz muss erhöht werden.

Ende 2022 waren 150 GW zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert, knapp die Hälfte davon Photovoltaik. 

Weitere Informationen finden Sie direkt im Strategiepapier.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Photovoltaik und den Möglichkeiten für Ihr Unternehmen.
Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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Kilowatthandel AG
Markt 17
04109 Leipzig
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