Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.
load images
Liebe Leser, 

Alles neu macht der Mai
macht die Seele frisch und frei,
Lasst das Haus, kommt hinaus!
windet einen Strauß!

Das gilt zumindest für Leipzig. Nach 3 Jahren Corona-Pause fand endlich wieder die Buchmesse statt und die Stadt füllte sich mit Besuchern aus dem In- und Ausland, alles wieder normal und entspannt wie früher.

Auch gilt das ein wenig für die Energiemärkte.

Entspannte Märkte und eine ungewöhnliche Konstanz bei den Energiepreisen prägen das Geschehen zur Zeit. Eine gute Voraussetzung für Unternehmen, um die Versorgung der nächsten Jahre zu prüfen und gegebenfalls anzugehen. Gerne beraten wir Sie dazu!

Das neue Energieeffizienzgesetz legt unter anderem Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest und regelt Vorgaben für die Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen bei Unternehmen.

 Mit diesen Themen möchten wir Sie mit diesem Newsletter informieren und wünschen eine spannende Lektüre. 

Senden Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Fragen zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kilowatthandel AG

Strom- und Gaspreisentwicklung

Strom:

Nahezu ohne Veränderungen zeigt sich die EEX im abgelaufenen Monat mit Settlement-Preisen um 150 €/MWh für 2024. Mögliche Risiken für die nächsten Monate sind Ausfälle im europäischen Kraftwerkspark, die wie im vergangenen Jahr zu einem erhöhten Stromexport und einer angespannten Marktlage führen könnten. Insofern nutzen zahlreiche unserer Kunden die aktuell ruhige Marktphase zur Eindeckung für die Folgejahre.   

Gas:

Gut gefüllte Speicher, ein global hohes Angebot an LNG-Gas und ein gegenüber dem Vorjahreszeitraum um über 10 % verringerter industrieller Gasverbrauch prägten den April. Am Terminmarkt gab es nahezu keine Preisveränderungen, das Frontjahr bewegt sich im Korridor von 55 bis 60 €/MWh. Im Spotmarkt lag der Monatsdurchschnitt bei nur 43 €/MWh.

Die Märkte sind momentan aufgrund des Ausbleibens von „bad news“ entspannt. Eine Veränderung der Nachrichtenlage kann dies jedoch jederzeit ändern.  

Spotmarktpreise

Zu Ihrer Information finden Sie hier außerdem die Entwicklung der Spotmarktpreise für Strom und Gas im laufenden Jahr:

Energieeffizienzgesetz 

Mitte April hat die Bundesregierung das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen, um dem wichtigen Thema "Energiesparen" einen gesetzlichen Rahmen zu geben. Darin werden Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs in den kommenden Jahren festgelegt. Insbesondere der öffentlichen Hand wird dabei eine besondere Verantwortung auferlegt, die zum einen Vorbild sein und zum anderen Kosten einsparen soll.

Ziel ist die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs um 550 TWh bis 2030 gegenüber 2008. Bund und Länder sollen dabei jährlich 50 TWh mit entsprechenden Maßnahmen einsparen. Aber auch Ziele für die weitere Zukunft sind im Gesetz verankert, werden aber in einigen Jahren überprüft und bei Bedarf angepasst.

Unternehmen mit mehr als 15 GWh Jahresverbrauch sind nach dem Gesetz  verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und entsprechende Effizienzmaßnahmen festzulegen. Wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen müssen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden.

Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Jahresverbrauch sind zur Durchführung von Energie-Audits nach DIN 16247 verpflichtet, die alle vier Jahre wiederholt werden müssen. Auch hier wurden die Anforderungen verschärft.

Ein besonderes Augenmerk legt das Gesetz auf die bessere Nutzung bzw. Vermeidung von Abwärme. Dazu gehört auch die Erfassung von Informationen zur thermischen Leistung und Verfügbarkeit, um die Abwärme der Unternehmen bis 2028 vollständig nutzbar zu machen.  

Gerne beraten und begleiten wir Sie zu allen Fragen rund um die Durchführung der notwendigen Energie-Audits und deren Wiederholungen sowie der Implementierung von Energiemanagementsystemen. Sprechen Sie uns an!

Besondere Ausgleichsregelung - Antragstellung

Ergänzend zu unseren Erläuterungen im vergangenen Newsletter zur besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen ist die Antragstellung auf der Seite der BAFA mittlerweile möglich. Nach Abschaffung der EEG-Umlage betrifft sie die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Die Anträge müssen bis 30. Juni gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier!

Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema und prüfen Ihre Möglichkeiten zur Antragstellung.
Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
Facebook Firmenname LinkedIn Firmenname
Wenn Sie diese E-Mail (an: unknown@noemail.com) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.

Kilowatthandel AG
Markt 17
04109 Leipzig
Deutschland
info@kilowatthandel.com