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Liebe Leser, 

der Frühling naht und die Gasspeicher sind ausreichend gefüllt, so dass die Befürchtungen, es könne zu Engpässen kommen, sich in diesem Winter zum Glück nicht bewahrheitet haben. Die Verbrauchszahlen weisen zudem auf einen sparsameren Verbrauch hin, so dass die eindringlichen Appelle gewirkt haben. All das hat zu einer deutlichen Entspannung bei den Energiepreisen geführt.

Weiterhin beschäftigen uns die Strom- und Gaspreisbremsen sowie die Änderungen bei den Entlastungsmöglichkeiten der neben dem Strompreis anfallenden Umlagen.

Mit diesen Themen rund um die Energie möchten wir Sie erneut mit diesem Newsletter informieren und wünschen eine spannende Lektüre. 

Senden Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Fragen zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kilowatthandel AG

Strom- und Gaspreisentwicklung

Strom:

Momentan gibt es am Markt keine neuen „bad news“ und somit gab es keine wesentlichen Veränderungen der fundamentalen Rahmenbedingungen. Infolge dessen hat das Frontjahr 2024 sukzessive nachgegeben und ist gestern zum ersten Mal seit April 2022 wieder unter 150 €/MWh gefallen. Insgesamt geht der Markt für die nächsten Wochen von einer Seitwärtsbewegung mit leichter Abwärtstendenz aus. Aufgrund verringerter Windkraftprognosen könnten die kommenden Tage am Spotmarkt allerdings eine leichte Aufwärtstendenz aufweisen-

Gas:

Auch die Gasnotierungen haben im Februar deutlich nachgegeben und liegen bezogen auf das jeweilige Frontjahr mit 55 €/MWh wieder auf dem Niveau vor Ausbruch des Ukraine-Krieges. Selbst unterdurchschnittlich kühle Wetterprognosen für die kommenden Wochen haben diesen Trend auch im kurzfristigen Termin- und Spotmarktbereich nicht umkehren können. Hinzu kommt, dass die

Wir halten das aktuelle Marktniveau für durchaus interessant, um sich über Termingeschäfte für 2024 einzudecken. Sprechen Sie uns an!

Strom- und Gaspreisbremse
Meldepflichten

Die allgemeinen Grundlagen zur Strom- und Gaspreisbremse haben wir bereits in den vergangenen Newslettern erläutert. 

Es soll aber nochmals auf die gestaffelten Entlastungsgrenzen hingewiesen werden, die ab einem monatlichen Entlastungsbetrag von mehr als 150.000 € oder einem Gesamtbetrag von 2 Mio. € diverse Meldepflichten nach sich ziehen. Bis 2 Millionen Euro Entlastungsbetrag ist aber keine Meldung erforderlich. Wichtig ist, dass für die  Berechnung alle Hilfen und Entlastungen sowie alle Medien berücksichtigt werden müssen. Außerdem zählen alle Teile eines verbundenen Unternehmens.

Über dieser Grenze besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Energieversorger bis zum 31. März 2023.

Eine aktuelle Übersicht des BMWK mit weiteren Verweisen finden Sie hier!

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema. Sprechen Sie uns an!

Energiefinanzierungsgesetz 

Am 1. Januar 2023 ist das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Kraft getreten. Es ersetzt die bisherigen Regelungen zur "Besonderen Ausgleichsregelung" im EEG. Dies ist durch die Abschaffung der EEG-Umlage obsolet geworden. Nach deren Abschaffung soll für stromkostenintensive Unternehmen aber weiter Erleichterung geschaffen werden. Statt der EEG-Umlage werden Begrenzungen über die besondere Ausgleichsregelung nun auf die KWKG und die Offshore-Umlage angewandt. Relevant wird die Begrenzung ab einem Verbrauch von 1 GW/Jahr. Voraussetzungen sind u.a. ein Energiemanagementsystem, Energieeffizienz sowie die Deckung von 30 % des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien.
Die Anträge müssen bis zum 30. Juni bei der BAFA über das Portal gestellt werden, allerdings ist dies derzeit noch nicht auf die neuen Anträge umgestellt. Wir halten Sie dazu weiter auf dem Laufenden!

Sprechen Sie uns an, um eine mögliche Antragstellung Ihres Unternehmens zu prüfen. 

Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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Wenn Sie diese E-Mail (an: unknown@noemail.com) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.

Kilowatthandel AG
Markt 17
04109 Leipzig
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