Energiefinanzierungsgesetz
Am 1. Januar 2023 ist das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Kraft getreten. Es ersetzt die bisherigen Regelungen zur "Besonderen Ausgleichsregelung" im EEG. Dies ist durch die Abschaffung der EEG-Umlage obsolet geworden. Nach deren Abschaffung soll für stromkostenintensive Unternehmen aber weiter Erleichterung geschaffen werden. Statt der EEG-Umlage werden Begrenzungen über die besondere Ausgleichsregelung nun auf die KWKG und die Offshore-Umlage angewandt. Relevant wird die Begrenzung ab einem Verbrauch von 1 GW/Jahr. Voraussetzungen sind u.a. ein Energiemanagementsystem, Energieeffizienz sowie die Deckung von 30 % des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien. Die Anträge müssen bis zum 30. Juni bei der BAFA über das Portal gestellt werden, allerdings ist dies derzeit noch nicht auf die neuen Anträge umgestellt. Wir halten Sie dazu weiter auf dem Laufenden!
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