Strom- und Gaspreisbremse
Verbrauchsstellen bis 30.000 Kilowattstunden Stromverbrauch und 1,5 Millionen Gasverbrauch erhalten 80 % ihres Verbrauches gedeckelt. Der Preisdeckel beläuft sich auf brutto 40 Cent/kWh für Strom und 12 Cent/kWh für Gas. Weiterhin gilt analog zu Gas im Fernwärmebereich ein Preisdeckel von brutto 9,5 Cent/kWh.
Bei Verbrauchsstellen mit einem höheren Verbrauch werden 70 % des Stromverbrauchs mit 13 Cent/kWh netto vor allen Umlagen, Netzentgelten und Steuern, die Gaspreise bei 7 Cent/kWh sowie die Fernwärmepreise bei 7,5 Cent/kWh gedeckelt.
Der Entlastungsbetrag ist je Unternehmen – und dazu zählen alle Teile eines verbundenen Unternehmens - ohne gesonderte Meldung auf 150.000 €/ Monat beim Strom und für alle Medien auf gesamt 2 Millionen Euro begrenzt. Bei höheren Entlastungsansprüchen müssen entsprechende Meldungen an den Energieversorger gemacht werden, hier ist die Frist der 31.03.2023 im Gesetz verankert. Bei Nichteinhalten der Frist verfallen die über den oben genannten Grenzen liegenden Ansprüche.
Daher ist hier dringender Handlungsbedarf für alle betroffenen Unternehmen. Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema. Sprechen Sie uns an!
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