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Liebe Leser, 

nach einem verückten Jahr 2022 und Jahresausklang mit viel Feuerwerk wünschen wir Ihnen ein frohes, erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2023.

Wir freuen uns auch in 2023 auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und stehen Ihnen wie gewohnt gerne mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie bei allen Fragen rund um Energieeinkauf, Steuerentlastungen, Energieaudits und den aktuellen Themen wie zum Beispiel die Strom- und Gaspreisbremse.

Die Energiepreise haben sich zum Jahresende deutlich entspannt. Durch den milden Jahreswechsel dürfte die Erdgasversorgung gesichert und damit auch die Preisentwicklung angesichts des für die Jahreszeit niedrigeren Bedarfs erst einmal verhalten reagieren. Aber auch wir haben keine Glaskugel und werden Sie regelmäßig aktuell auf dem Laufenden halten. 

Mit diesen und weiteren Themen rund um die Energie möchten wir Sie erneut mit diesem Newsletter informieren und wünschen eine spannende Lektüre. 

Senden Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Fragen zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kilowatthandel AG

Strom- und Gaspreisentwicklung

Strom:

Das Jahr 2022 endete an der Strombörse EEX  mit im Vergleich zu den Vormonaten sinkenden Preisen. Im Dezember sanken die Kurse für 2024 auf 215 €/MWh. Auch  bei den CO2-Zertifikaten sanken die Preise.

Die warmen Temperaturen und der viele Wind sorgen weiterhin in den letzten Tagen für außerordentlich niedrige Preise am Spotmarkt. Für den Januar hoffen wir daher auf deutlich niedrigere Spotmarktpreise als ursprünglich erwartet – in den letzten Tagen waren diese teilweise unter 10 Cent/kWh gefallen und liegen aktuell bei ca. 15 Cent/kWh, weit unter den für Januar befürchteten Preise von 35 – 40 Cent/kWh. Dies liegt auch an den vergleichweise niedrigen Gaspreisen.

Gas:

Die Notierungen am Gasmarkt THE sind ebenfalls deutlich gesunken, für das Jahr 2024 liegen diese nun bei ca. 80 €/MWh. Die Speicher sind aktuell noch mit 90 % gefüllt, ein ausgesprochen guter Wert für Anfang Januar. Aufgrund der warmen Witterung sind auch auf dem Spotmarkt die Preise deutlich gefallen.

Energieaudits und Wiederholungsaudits 2023

Neuerungen gibt es auch bei den Energie-Audits, die seit 2015 für Nicht-KMU Pflicht sind. Außerdem unterliegen viele Unternehmen der Pflicht zum Wiederholungs-Audit in 2023 nach vier Jahren, da seit Einführung nunmehr acht Jahre vergangen sind.

Es gibt seit 2022 zwei neu Verordnungen, die zu Verschärfungen im Bereich der Energie-Audits führen, die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) sowie die Verordung zur Umsetzung mittelfristiger Maßnahmern (EnSimiMaV).
Beider Verordnungen dverpflichten dazu, während des EnergieAudits entdeckte Verbeserungsmaßnahmen zur Einsparung von Strom und Gas, binnen 18 Monaten umzusetzen, wenn sie wirtschaftlich vertretbar sind. Unternehmen sollen dadurch mehr dazu angehalten werden, Verbesserungsmaßnahmen auch tatsächlich umzusetzen. 

Gerne beraten wir Sie, inwieweit Ihr Unternehmen von den neuen Regelungen betroffen ist und wie wir Sie unterstützen können.

Strom- und Gaspreisbremse

Die gesetzlichen Grundlagen zur Strom- und Gaspreispreisbremse sind Mitte Dezember beschlossen worden und gelten ab 1. März 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023 und gelten zunächst bis April 2024.

Gedeckelt werden 80 % des Strom- bzw. Gasverbrauchs, in der Regel auf der Grundlage des Vorjahresverbrauches. Bei größeren Abnehmern, bei Gas über 1,5 Millionen Kilowattstunden, bei Strom über 30.000 Kilowattstunden, wird bei 70 % gedeckelt. Die Strompreise werden dabei auf 40 Cent pro KWh gedeckelt, bei größeren Abnehmern bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis); die Gaspreise auf 12 Cent sowie die Fernwärme auf 9,5 Cent.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema. Sprechen Sie uns an!

THG-Quote

Fahren Sie ein E-Auto oder haben Sie in Ihrem Betrieb e-betriebene Autos? Die Frist zur Geltendmachung der THG-Quote wurde bis 31. Januar 2023 verlängert, so dass Sie noch davon profitieren können, wenn Sie es noch nicht getan haben. Wir unterstützen Sie dabei gerne und benötigen lediglich den Fahrzeugschein Ihres Fahrzeuges für die Antragstellung. Melden sie sich gerne und wir erläutern Ihnen die Vorgehensweise.
EEG-Novelle

Zum 1. Januar 2023 tritt auch die EEG-Novelle endgültig in Kraft. Einzelne Bestandteile gelten bereits. Hauptziele sind die Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1,5 Grad, eine Erhöhung der erneuerbaren Energien auf 80 % bis 2030 sowie eine Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.

Die EEG-Umlage, die bereits auf Null gesenkt worden war, ist zum Jahreswechsel ganz abgeschafft worden.
Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Rückerstattung EEG-Umlage
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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Kilowatthandel AG
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