Energieaudits und Wiederholungsaudits 2023
Neuerungen gibt es auch bei den Energie-Audits, die seit 2015 für Nicht-KMU Pflicht sind. Außerdem unterliegen viele Unternehmen der Pflicht zum Wiederholungs-Audit in 2023 nach vier Jahren, da seit Einführung nunmehr acht Jahre vergangen sind.
Es gibt seit 2022 zwei neu Verordnungen, die zu Verschärfungen im Bereich der Energie-Audits führen, die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) sowie die Verordung zur Umsetzung mittelfristiger Maßnahmern (EnSimiMaV). Beider Verordnungen dverpflichten dazu, während des EnergieAudits entdeckte Verbeserungsmaßnahmen zur Einsparung von Strom und Gas, binnen 18 Monaten umzusetzen, wenn sie wirtschaftlich vertretbar sind. Unternehmen sollen dadurch mehr dazu angehalten werden, Verbesserungsmaßnahmen auch tatsächlich umzusetzen.
Gerne beraten wir Sie, inwieweit Ihr Unternehmen von den neuen Regelungen betroffen ist und wie wir Sie unterstützen können.
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