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Liebe Leser, 

nach zwei Jahren Corona-Pause erstrahlt er in diesem Jahr wieder in altem Glanz beim Blick aus unserem Bürofenster: der Weihnachtsmarkt! Mit diesem Ausblick grüßen wir Sie herzlich zu unserem letzten Newsletter für dieses Jahr und wünschen Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit.

Die Energiepreise haben sich zuletzt etwas entspannt, wenn auch nach wie vor im Vergleich zu den Vorjahren auf hohem Niveau. Insbesondere die geplante Strom- und Gaspreisbremse gibt Verbrauchern und Unternehmen etwas Hoffnung. Auch wenn nach wie vor bis im Detail noch nicht geklärt ist, wird diese zu einer Entlastung bei Verbrauchern und Unternehmen führen. 

Mit diesen und weiteren Themen rund um die Energie möchten wir Sie erneut mit diesem Newsletter informieren und wünschen eine spannende Lektüre. 

Senden Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Fragen zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kilowatthandel AG
Strom- und Gaspreisentwicklung

Strom:

Der November endete an der Strombörse EEX  auf nahezu gleichem Niveau, wie er begonnen hatte. Mitte November sanken die Kurse für 2023 auf gut 300 €/MWh, was sofort für steigende Nachfrage sorgte und in wieder anziehenden Kursen mündete. Hinzu kam ein Preisanstieg bei den CO2-Zertifikaten.

Auch im Spotmarkt zogen die Preise zuletzt wieder stark an, was besonders der geringen Wind- und Solarernte der letzte Tage geschuldet war. Für den Dezember rechnen wir weiter mit einem volatilen Marktgeschehen.

Gas:

Die Notierungen am Gasmarkt THE pendelten im November um 130 €/MWh, zogen aber auch hier zum Ende des Monats noch einmal an. Die Speicher waren am 1.12. zu 98 % gefüllt, auch wenn im Moment mehr aus- als eingespeist wird. Aufgrund der kühlen Witterung kommt es insbesorndere im Spotmarkt zu Preisansteigen, nachdem wir hier Anfang November mit unter 30 €/MWh die Tiefststände des zweiten Halbjahres gesehen hatten. Auch den Gasmarkt sehen wir weiterhin extrem volatil.

Strom- und Gaspreisdeckel

Der Gesetzesentwurf zur Strompreisbremse liegt seit Ende November vor. Er sieht eine Entlastung für alle Endverbraucher  bis 30. April 2024 vor:

Kernbestandteil ist, dass jeder Endverbraucher ein bestimmtes Kontingent zu vergünstigten Konditionen erhält. Bis 30.000  kWh liegt die Preisdeckelung bei 40 Cent (incl. Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Abgaben) auf maximal 80 % des Verbrauches begrenzt. Bei größeren Abnehmern bei 13 cent (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Abgaben) auf maximal 70 % des vorherigen Netzbezuges begrenzt. Durch die Mengendeckelung soll weiterhin ein Anreiz für das Energiesparen geschaffen werden.
Die Details, die sehr wichtig sein werden, werden gerade heftig diskutiert. Jeden Tag kommen hier neue und teilweise auch konträre Forderungen von verschiedenen politischen Richtungen und auch von den einbezogenen Verbänden. Die abschließenden Entscheidungen sind erst für den 16. Dezember angekündigt.
Wichtig aus unserer Sicht ist, dass nicht zu hohe bürokratische Hürden errichtet werden. So sind Forderungen für eine Garantie zur Erhaltung von Arbeitsplätzen oder der Verzicht auf Boni wenig lebensnah, da die die Preisbremse umsetzenden Energieversorger ja nicht berechtigt sein sollten, von ihren Kunden Informationen über Bonuszahlungen oder die genaue Entwicklung der Mitarbeiterzahlen zu erhalten.
Wir wollen aber an dieser Stelle dies so stehen lassen, da vielleicht schon morgen wieder ganz andere Voraussetzungen gefordert werden könnten und warten den 16.12.22 ab, um dann auch fundierte Aussagen treffen zu können.

Strom- und Erdgassteuerrückentlastung

Auch in diesem Bereich hatten wir gehofft, Sie kurz vor Jahresende umfassend informieren zu können, aber auch hier gibt es nach wie vor keine Regelung über den 31.12.2022 hinaus. Da die Anträge für das laufende Jahr 2022 aber im kommenden Jahr gestellt werden, können wir das im Prinzp in Ruhe abwarten, auch wenn der Gesetzgeber bis Jahresende eine Lösung braucht, da die alten Regelungen von Anfang an befristet waren. Relevant wird das für die meisten Unternehmen daher erst für den Umgang mit den Entlastungen für 2023 in 2024.
Größere Unternehmen beantragen allerdings teils unterjährig in Etappen die Entlastungen, so dass eine baldige Entscheidung wünschenswert wäre.

Auch zu diesem Thema halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden!
Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Rückerstattung EEG-Umlage
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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Kilowatthandel AG
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