Strom- und Gaspreisdeckel
Der Gesetzesentwurf zur Strompreisbremse liegt seit Ende November vor. Er sieht eine Entlastung für alle Endverbraucher bis 30. April 2024 vor:
Kernbestandteil ist, dass jeder Endverbraucher ein bestimmtes Kontingent zu vergünstigten Konditionen erhält. Bis 30.000 kWh liegt die Preisdeckelung bei 40 Cent (incl. Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Abgaben) auf maximal 80 % des Verbrauches begrenzt. Bei größeren Abnehmern bei 13 cent (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Abgaben) auf maximal 70 % des vorherigen Netzbezuges begrenzt. Durch die Mengendeckelung soll weiterhin ein Anreiz für das Energiesparen geschaffen werden. Die Details, die sehr wichtig sein werden, werden gerade heftig diskutiert. Jeden Tag kommen hier neue und teilweise auch konträre Forderungen von verschiedenen politischen Richtungen und auch von den einbezogenen Verbänden. Die abschließenden Entscheidungen sind erst für den 16. Dezember angekündigt. Wichtig aus unserer Sicht ist, dass nicht zu hohe bürokratische Hürden errichtet werden. So sind Forderungen für eine Garantie zur Erhaltung von Arbeitsplätzen oder der Verzicht auf Boni wenig lebensnah, da die die Preisbremse umsetzenden Energieversorger ja nicht berechtigt sein sollten, von ihren Kunden Informationen über Bonuszahlungen oder die genaue Entwicklung der Mitarbeiterzahlen zu erhalten. Wir wollen aber an dieser Stelle dies so stehen lassen, da vielleicht schon morgen wieder ganz andere Voraussetzungen gefordert werden könnten und warten den 16.12.22 ab, um dann auch fundierte Aussagen treffen zu können.
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