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Liebe Leser, 

das Ausrufen der zweiten Stufe des Gasnotfallplanes in der vergangenen Woche hat viele Unternehmen aufgeschreckt und für Verunsicherung gesorgt. Anhaltend hohe Preise und die Unsicherheit, ob die Versorgung dauerhaft gewährleistet ist, werfen viele Fragen auf. Wann, in welcher Form und für wie lange wird nun am besten eingekauft. Welche Alternativen gibt es zum Erdgas?

Der Wegfall der EEG-Umlage ab heute führt zwar zu Reduzierungen bei den Stromabrechnungen, aber es wird weiterer Maßnahmen bedürfen, um Unternehmen und Verbraucher langfristig zu entlasten.

Mit diesen und weiteren Themen rund um die Energie möchten wir Sie erneut mit diesem Newsletter informieren und wünschen eine spannende Lektüre. 

Senden Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Fragen zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kilowatthandel AG

Strom- und Gaspreisentwicklung

Zum Monatsende sehen wir ein erneutes All-Time-High für das Kalenderjahr 2023 mit knapp 300 €/MWh, das 4. Quartal 2022 kratzt sogar an der 400 €-Marke. Die Nervosität am Gasmarkt schlägt auch auf die Stromnotierungen durch, zumal die Gasverstromung und somit der Einfluss des Gasspotmarktes auf die Strompreise in diesem Jahr höher liegt als in der Vergangenheit.

Der Gasmarkt zeigt sich weiterhin aufgrund des Ukrainekrieges sehr fest mit neuen Höchstständen von über 110 €/MWh für 2023 und noch einmal deutlich höheren Notierungen für kurzfristige Marktprodukte im laufenden Jahr. Besonders die Ausrufung des Gasnotfallplans Stufe 2 am 22. Juni mit der Gefahr der Einführung des Preisanpassungsmechanismus auch für laufende Verträge besorgt die Märkte. Hinzu kommt die Frage, ob nach Ende der Wartungsarbeiten an Nord Stream 1 wieder Gas nach Deutschland fließt. Insofern ist ein drohender Gaslieferstopp in den Notierungen eingepreist. Vor diesem Hintergrund beruhigt es nur wenig, dass die Füllstände der Gasspeicher über dem Niveau des Vorjahres liegen und zudem der Gasverbrauch in diesem Jahr deutlich geringer ist als in 2021.  

Immer gut informiert!

Täglich gibt es neue Nachrichten aus der Ukraine, den Folgen für den Energiemarkt daraus, neue Regelungen werden angekündigt oder treten in Kraft. Es ist schwierig, den Überblick zu behalten und zu überschauen, was dies im Einzelnen für das eigene Unternehmen bedeutet und ob Handlungsbedarf besteht.
 
Eine wichtige Rolle spielt in diesem Kontext die Bundesnetzagentur, die Regelungen im Zusammenhang mit der Energieversorgung ausgestaltet und die Verteilung der Gasmengen bei einer Mangellage als hoheitliche Aufgabe übernimmt. 
Darüber hinaus können Sie sich über die Seite der Bundesnetzagentur  informieren. Die Bundesnetzagentur hält Sie über alle Themenbereiche rund um Energie und Energieversorgung übersichtlich und gut recherchiert auf dem Laufenden. Unter dem Reiter "Energie", auf die Sie der Link direkt führt, finden Sie die aktuellen Themen wie derzeit die kritische Lage der Gasversorgung sowie Weiterleitungen zu Bereichen wie "Erneuerbare Energien", "E-Mobilität" und "Netzentgelte". Dabei erläutert die Bundesnetzagentur auch ihre eigene Strukutur und ihre jweiligen Aufgaben in den Themenkomplexen. Seien Sie neugierig und schauen Sie rein!

Selbstverständlich stehen wir Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Melden Sie sich, wenn wir Ihnen weiterhelfen können!  



Gasmengen eventuell reduzierbar?

Trotz aller staatlicher Eingriffe im Energiemarkt wird derzeit noch versucht, die notwendigen Mengenreduzierungen marktwirtschatlich zu regeln. Eine interessante Variante könnte sein, dass Unternehmen, die bereits für 2023 Gasverträge abgeschlossen haben, die Möglichkeit haben, Verbrauchsmengen zum aktuellen Marktpreis zurückzugeben. Dies könnte insbesondere für solche Unternehmen interessant sein, die noch einen Gaspreis von 2 Cent/kWh oder weniger für 2023 vertraglich vereinbart haben, gleichzeitig, aber jetzt schon Alternativen wie beispielsweise eine Umstellung der Heizung auf Öl umsetzen.

Noch ist keine verbindliche Rechtsgrundlage geschaffen, es macht aber Sinn, hier jetzt schon zu definieren, wieviel Menge eventuell entbehrlich sein könnte und zu welchem Marktpreis ein solcher Rückverkauf lohnend wäre.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie!

Strom- und Energiesteuerentlastungen für das produzierende Gewerbe

Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zu Strom- und Energiesteuerentlastungen für das produzierende Gewerbe sowie der sogenannte Spitzenausgleich nach § 10 StromSteuerGesetz bzw. § 55 EnergieSteuerGesetz, laufen Ende 2022 aus, da es sich dabei um befristete Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts handelt. Unternehmen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einen Teil der Steuerlast zurück. Für viele unserer Kunden prüfen wir dies und stellen die entsprechenden Anträge, auch für das laufende Jahr 2022. Wie es ab 2023 weitergeht, ist derzeit noch nicht geklärt, aber wir halten Sie an dieser Stelle selbstverständlich regelmäßig auf dem Laufenden. 

Gerne können wir auch prüfen, ob die derzeitigen Regelungen für Ihr Unternehmen in Frage kommen. Im laufenden Jahr können noch Anträge für 2021 sowie bis Ende 2023 für 2022 gestellt werden. 

Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Rückerstattung EEG-Umlage
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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Kilowatthandel AG
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