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Liebe Leser 

die Medien werden nach wie vor von dem Kriegsgeschehen in der Ukraine bestimmt und auch der Energiemarkt wird weiter beeinflußt. Gerade hat die EU-Kommission im Rahmen der Sanktionen ein Öl-Embargo gegen Russland vorgeschlagen, das in 6 Monaten beginnen soll und ebenfalls Einfluß auf die Preisentwicklung haben wird. 

Entlastung für Unternehmen und Verbraucher erfolgt insbesondere durch den Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022.

Über dieses und weitere Themen rund um die Energie möchten wir Sie erneut mit diesem Newsletter informieren und wünschen eine angenehme Lektüre. 

Senden Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Fragen zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kilowatthandel AG

Strom- und Gaspreisentwicklung

Auch im April waren die Märkte von hoher Volatilität aufgrund des Ukraine-Krieges geprägt. Auffällig ist, dass die langfristigen Terminkontrakte für 2024/25 deutlich angestiegen sind, während es im kurzfristigen Bereich einige Preisrücksetzer gab. Hiervon haben insbesondere die Bewertungen für das 3. und 4. Quartal 2022 profitiert. Sicherlich spielen hier auch die pessimistischen konjunkturellen Aussichten eine Rolle.  

Auch beim Gas gab es eine ähnliche Entwicklung. Während die kurzfristigen Kontrakte nachgaben, stiegen die Preise im April für die langfristigen Kontrakte an. Die politisch gewollte Unabhängigkeit von russischem Gas ist hierfür sicherlich einer der Gründe. Im Laufe des Aprils stiegen die Füllstände in den deutschen Gasspeichern um ca. 10 % an, bleiben mit ca. 35 % aber immer noch deutlich unter dem langjährigen jahreszeitlichen Mittel. 

Bei beiden Märkten sehen wir auch in den nächsten Monaten eine hohe Volatilität in Abhängigkeit von den Ereignissen in der Ukraine.  

Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022

Mit dem Beschluss des Bundestages vom 28.04.2022 zum „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ entfällt die EEG-Umlage zum 1. Juli diesen Jahres. Der Entfall wird im Regelfall automatisch an Endkunden weitergegeben.
Für Unternehmen, die bislang von der besonderen Ausgleichsregelung profitiert haben, entfällt zu diesem Zeitpunkt die Pflicht zur Abgabe von Prognosemeldungen. Bereits getätigte Prognosemeldungen werden automatisch gelöscht. Für die Fristen zur Jahresabrechnung 2022 ändert sich nichts, diese müssen bis 31.05.2023 gemeldet werden.

Carbon Leakage

Unternehmen mit extrem hohem Energieverbrauch sind von der Einführung des CO2-Preises im vergangenen Jahr besonders betroffen und sollen nach Möglichkeit entlastet und vor allem soll vermieden werden, dass Produktionsprozesse und damit die Emissionen aus diesem Grund ins Ausland verlagert werden (Carbon Leakage). Daher können Unternehmen, die zu bestimmten Sektoren gemäß der BEHG-Carbon Leakage-Verordnung-BECV gehören, Beihilfen beantragen. Die Anträge auf Beihilfe müssen bis 30. Juni 2022 gestellt werden.
Die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) hat die Voraussetzungen, das Antragsverfahren und alle erforderlichen Informationen in einem ausführlichen Leitfaden erfasst.


Energieeinkauf mit dem Spotmarktmodell


Die steigenden Preise am Energiemarkt im vergangenen und in diesem Jahr erfordern Kreativität beim Energieeinkauf. Ist es gerade bei großen Unternehmen in der Regel üblich, sich vertraglich längerfristig zu binden, um Planungssicherheit zu haben und um von günstigen Preisen über längere Zeiträume zu profitieren, ist dies zur Zeit schwierig und kann von den wenigsten Energieversorgern zu attraktiven Konditionen angeboten werden, so dass der Einkauf zu den jeweils aktuellen Kursen am Spotmarkt attraktiv sein können. Ziel des Spotmarkteinkaufes ist es, dass trotz zwischenzeitlich hoher Preise über einen längeren Zeitraum durch die Schwankungen im Schnitt geringere Kosten anfallen als bei Fixpreisen und sich das bezahlt macht. 
Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Rückerstattung EEG-Umlage
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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