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Liebe Leser 

auch nach über einem Monat beherrscht der Krieg in der Ukraine die Medien. Neben den schrecklichen Bildern aus der Ukraine, dem Leid der Bevölkerung vor Ort und der Geflüchteten, ist ein tragender Aspekt die Frage der Energieversorgung und deren extrem steigenden Kosten.

Gerade hat die Bundesregierung sogar die "Frühwarnstufe des Notfallplans Gas" ausgerufen, um bei weiterer Zuspitzung der Lage und Verschlechterung der Gasversorgung in den Gasmarkt eingreifen zu können und besondere Bereiche wie Privathaushalte, Krankenhäuser und Feuerwehr zu schützen. 

Die momentane Situation fordert daher mehr denn je Unternehmen heraus, die Art und Weise ihrer Energieversorgung zu überdenken und Konzepte für mittel- und langfristige Einkaufsstrategien zu entwickeln, um Kosten einzusparen und finanzielle Planungssicherheit zu erhalten. 

Auch wir als Unternehmen sind tief betroffen vom Ukraine-Krieg und dem durch Putins Überfall ausgelösten Leid der Bevölkerung. Gerade hier in Leipzig mit seiner Partnerstadt Kiew besteht eine enge Verbundenheit. Wie viele andere haben wir uns gefragt: Wie können wir schnell und effektiv helfen? Kurzerhand haben wir uns entschlossen, 200 Powerbanks zur Versorgung von Handys für Flüchtende bereitzustellen, damit diese Kontakt zu ihren Familien halten und sich über die aktuellen Kriegsentwicklungen informieren zu können. Nach Rücksprache mit Hilfsorganisationen sollten die Powerbanks voll aufgeladen sein, sodass bei uns im Unternehmen die Steckdosen mehrere Tage zum Laden der Geräte glühten. Wir hoffen, damit den einen oder anderen Flüchtenden mit ein wenig positiver Energie in dunkler Zeit unterstützt zu haben.  

Aber auch über andere Themen rund um die Energie möchten wir Sie erneut mit diesem Newsletter informieren und wünschen eine angenehme Lektüre. 

Senden Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Fragen zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kilowatthandel AG

                                         Unsere Powerbanks für die Ukraine
Strom- und Gaspreisentwicklung

Im März korrelierten die Strom- und Gasnotierungen sehr deutlich.
Dies liegt insbesondere an der Bedeutung der Erdgaspreisentwicklung für die Gasverstromung.Nachdem es Mitte März zu einem leichten Preisrückgang kam, hat das Ausrufen der Frühwarnstufe für die deutsche Gasversorgung durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) zu steigenden Strom- und Gasnotierungen geführt, da die Wahrscheinlichkeit eines Lieferstopps wieder stärker eingepreist wurde. Für das Einkaufsjahr 2023 bedeutet dies, dass wir uns bei beiden Medien nun wieder in der Nähe des Allzeithochs von Anfang März befinden. Auch die sich eintrübenden wirtschaftlichen Aussichten sowie das Sinken der CO2-Preise wurden von den politischen Entwicklungen überlagert.

Viele Unternehmen noch ohne Versorgungsverträge

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag wies Mitte März darauf hin, dass jedes 2. Unternehmen für das laufende Jahr noch nicht die Strom- und Gasbeschaffung vollständig abgeschlossen hatte. Ein Drittel der Betriebe benötigt sogar noch 70 % der Versorgung.
Der Umstand, dass die Preise bereits im vergangenen Jahr angestiegen waren, hat viele Unternehmen dazu veranlasst, abzuwarten oder nur für kürzere Zeiträume einzukaufen. Während es in der Vergangenheit eher üblich war, Verträge über längere Zeiträume abzuschließen, in der Regel für das komplette Jahr, hat sich das Einkaufsverhalten nun geändert. Durch die Ukraine-Krise kommen auf viele Unternehmen daher massive Kostensteigerungen zu.
Der Deutsche Industrie und Handelskammertag fordert daher zur Entlastung kurz- und mittelfristige Maßnahmen, um die Höhe der Energiekosten in Deutschland auf einem wettbewerbsfähigen Niveau zu halten. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für grüne Direktverträge wäre ein wichtiger Schritt dorthin, so DIHK-Vize Dercks. 

Zentrale Wasserstoff-Webseite der Bundesregierung startet

Zur Bündelung von Informationen zum Thema Wasserstoff, der Nationalen Wasserstoffstrategie und den diesbezüglichen Fördermöglichkeiten gibt es eine neue Webseite der Bundesregierung Zentrale Wasserstoff-Website und eine "Lotsenstelle Wasserstoff" Lotsenstelle Wasserstoff.

Wasserstoff als wichtiger zukunftsorientierter Faktor der Energiewende soll damit mehr in den Fokus rücken und für Unternehmen ein Instrumentarium geschaffen werden, dass neben den Information zum Thema die Beratung für passende Fördermöglichkeiten auf nationaler und internationaler Ebene im Bereich Wasserstoff aufzeigt.
Bereits vor zwei Jahren wurden für den Aufbau der Wasserwirtschaft entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen. Diese betreffen die ERzeugung, den Transport sowie die Nutzung von Wasserstoff. 

Aktualisierung der gemeinsamen Grundsätze zum Messen und Schätzen der Übertragungsnetzbetreiber

Am 18. Februar 2022 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW eine Aktualisierung der gemeinsamen Grundsätze zum Messen und Schätzen im EEG 2021 veröffentlicht:

- Die zulässigen Schätzmethoden und Sicherheitsaufschläge bleiben unverändert.
- Dies gilt ebenfalls für die Bestimmung von Dritt- und Bagatellverbräuchen.
- Zudem wird auch in der aktualisierten Fassung für die Frage, was wann und wie geschätzt werden darf, weiterhin auf das Hinweisblatt und das Berechnungstool der ÜNB zur Schätzungsbefugnis mit dem alten Stand Juli 2021 verwiesen.

Neu hinzugekommen ist u. a.: 
- Die ÜNB bezeichnen nun näher, wann und für welche Stromverbräuche aus ihrer heutigen Sicht die proaktive Vorlage der Dokumentation erforderlich ist.
- Werden alle Strommengen seit dem 01.01.2022 durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen abgegrenzt, so ist dies dem zuständigen Netzbetreiber lediglich zu bestätigen. Das Messkonzept als Nachweis ist erst auf Aufforderung vorzulegen!
- Werden hingegen Strommengen geschätzt, bleibt für diese Strommengen weiterhin die Dokumentation, aus der sich ergeben muss, wie geschätzt wird und warum die Vorgaben des § 62b EEG erfüllt werden, maßgeblich.
- Erfolgt die Dokumentation trotz Schätzungen noch in 2022 nicht oder unzureichend, so fällt jedenfalls für 2021 auf die jeweils durchmischte Strommenge die volle EEG-Umlage an! 
- Das Einreichen des Berechnungstools, mit dessen Hilfe die Voraussetzungen einer Schätzung (unvertretbarer Aufwand und wirtschaftliche Unzumutbarkeit) berechnet werden, ist nicht erforderlich.
Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Rückerstattung EEG-Umlage
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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