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Liebe Leser, 

seit einer Woche wird die Energiewelt in Deutschland und Europa neu gedacht und alles dreht sich um das Thema Erdgas und Erdöl aus Russland. Es wird darüber diskutiert, Atomkraftwerke länger laufen zu lassen, den Kohleausstieg nach hinten zu verschieben und LNG-Terminals in Rekordzeit in Deutschlang zu bauen. Auch die FDP fordert ein erhöhtes Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien.

In dem aktuell sehr hektischen Geschehen ist eine mittelfristige Perspektive für das weitere Handeln sinnvoll. Klar ist, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien jetzt massiv beschleunigt wird. Weiterhin wird Deutschland versuchen, unabhängiger vom russischen Erdgas zu werden. Das wiederum ist nur mit LNG möglich, das aus dem mittleren Osten oder den USA mit Tankern angeliefert werden muss und daher alleine aufgrund der hohen Transportkosten teurer sein wird. Daher ist eine Rückkehr zu den seligen Zeiten, als Erdgas deutlich unter 2 ct/kWh und Strom 5 ct/kWh an der Börse kosteten, sehr unwahrscheinlich.

Was bedeutet das für Unternehmen? Effizienzmaßnahmen rentieren sich schneller, EEG-Anlagen zur Eigenversorgung ebenfalls. Und solange es noch Fördermittel gibt, um klimaneutraler zu werden, sollten diese genutzt werden. Daher ist das Förderprogramm Transformationskonzepte aus unserer Sicht noch interessanter geworden.

Senden Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Fragen zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kilowatthandel AG
Strom- und Gaspreisentwicklung

Strom: Der Strommarkt zeigte sich auch im Februar bullish, das Frontjahr zog noch einmal um 16 €/MWh an. Wir gehen weiterhin von extrem volatilen Marktpreisen auf hohem Niveau aus, solange der Ukrainekrieg die Schlagzeilen bestimmt und die Diskussion um eine eventuelle Verlängerung der Laufzeiten von Kohle- und Atomkraftwerken anhält.    

Gas: Im Februar haben die Terminkontakte um weitere 20 % zugelegt. Neben den niedrigen Füllständen der Gasspeicher sorgen der Ukrainekrieg sowie der Stopp für Nord Stream 2 für weiteren Preisauftrieb. Entscheidend für die weitere Marktentwicklung sind die Auswirkungen der Sanktionen gegen Russland sowie der weitere Kriegsverlauf. Mit extrem volatilen Bewertungen und weiteren Preisausschlägen ist zu rechnen; Prognosen sind daher derzeit nicht möglich

Mit Fördermitteln zur Dekarbonisierung Ihres Unternehmens

Wir möchten Sie hiermit nochmals auf das von der BAFA aufgelegte Förderprogramm Transformationskonzepte hinweisen. Ziel ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen.

Treibhausgasneutralität bedeutet, alle vermeidbaren Treibhausgasemissionen innerhalb der Wertschöpfungskette eines Unternehmens vollständig zu reduzieren („Net-Zero-Emissions“). Dazu gehören nicht nur alle direkten Emissionen, die sich aus der Tätigkeit einer Organisation ergeben, sondern auch indirekte und weitergehende indirekte Emissionen, die durch erworbene Vorleistungen und Dienstleistungen Dritter verursacht werden.

Was wird gefördert?
Ein Transformationskonzept ist die Darstellung einer nachhaltigen Dekarbonisierungsstrategie einer Organisation. Dies umfasst:

  • Treibhausgasbilanz
  • Konkretes Ziel mit Zeitrahmen bis spätestens 2045
  • Maßnahmenplan für die Transformation/Investitionen (Mindestens ein Vorhaben muss in dem Modul 4 der BAFA-Bundesförderung Bereich Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen bzw. in dem Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz des BMWK enthalten sein.). 
  • Verankerung des Transformationskonzeptes im Unternehmen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe in Deutschland, sowie Freiberufler. Der Antragsteller kann externe Berater, wie Beratungsunternehmen, einbinden.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss und wird im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Erstellung von Umweltstudien gewährt; sie unterliegt nicht der De-minimis-Regelung. Die Förderquote beträgt 50 % der beihilfefähigen Kosten bzw. 60 % für KMU. Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 €.

Wünschen Sie dazu eine Beratung? Wenden Sie sich zu diesem Thema gern an Herr Christian Haase unter christian.haase@kilowatthandel.com. Gern begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zum treibhausgasneutralen Unternehmen!

EEG-Umlage entfällt zum 01. Juli 2022

Seit dem 23. Februar ist es entschieden: Die EEG-Umlage wird ab Juli abgeschafft. Die Stromlieferanten werden verpflichtet, die Entlastungen durch die EEG-Umlage in voller Höhe von 3,723 ct/kWh an die Letztverbraucher weiterzugeben. Ebenso sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die EEG-Umlage angesichts veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen. 

Die Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind, werden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst. Dies wird mit dem so genannten Osterpaket beschlossen und verabschiedet. Dieses Osterpaket soll u.a. eine EEG-Reform bringen, um die Ausbaupfade für erneuerbare Energien anzuheben und den Eigenverbrauch zu entbürokratisieren. Dazu soll die EEG-Umlage in ein neues Energien-Umlagen-Gesetz (EnUG) überführt werden.

Meldefristen zum 31. März - Was jetzt zu beachen ist

Unternehmen mit einem hohen Strombezug und die Betreiber von KWK-Anlagen  müssen bis zum 31.03. eines Jahres die Meldung an den Verteilnetzbetreiber bzw. an das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgeben. 

Für alle KWK-Anlagenbetreiber gilt, dass sie ihre erzeugte Strommenge an den Verteilnetzbetreiber melden müssen, um die KWK-Zulage vom Verteilnetzbetreiber zu erhalten. Hierzu gibt es zum Teil Online-Plattformen oder eine Meldung per E-Mail genügt. Betreiber einer KWK-Anlage mit einer Leistung > 50 kW müssen zudem eine Jahresmeldung abgeben, in der die Strommengen, die während negativer Stundenkontrakte oder Nullwerte produziert wurden, angegeben werden.

Unternehmen mit einem Strombezug von > 1 GWh/a müssen gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV die im vorangegangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogenen und selbstverbrauchten Strommengen dem zuständigen Netzbetreiber bis Ende März mitteilen. Alle Strommengen, die über 1 GWh/a hinausgehen, werden mit mit einer StomNEV-Umlage von 0,05 statt 0,437 ct/kWh bezogen. Verbraucher, die zum produzierenden Gewerbe gehören und deren Stromkosten im vorangegangenen Geschäftsjahr 4 % des Umsatzes übersteigen, zahlen für den Strombezug über 1 GWh max. 0,025 ct/kWh StromNEV-Umlage.

Emissionshandel beschert Rekordeinnahmen

Die Deutsche Emissionshandelsstelle - DEHSt - hat ihren Jahresbericht für 2021 vorgelegt. Demnach wurden im Jahr 2021 an der EEX 287 Mio. nEZ (nationale Emissionshandelszertifikate) zu einem Preis von je 25 € veräußert. Dies entspricht einem Gesamtwert von 7,2 Mrd. €. Diese Einnahmen sowie die Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel EU-ETS (5,3 Mrd. €) fließen in den nationalen Energie- und Klimafonds (EKF), der der Umsetzung der Energiewende und der Entlastung der Verbraucher beim Strompreis dient.

Mit dem Start des nationalen Emissionshandelssystem nEHS am 01.01.2021 wurde in Deutschland ein CO2-Preis für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt, das das bestehende Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) ergänzt: Für jede Tonne CO2, die bei der Verbrennung von Brennstoff 
freigesetzt werden kann, muss ein nationales Emissionszertifikat erworben und im nEHS-Register bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im 
Umweltbundesamt (UBA) abgegeben werden.

Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Rückerstattung EEG-Umlage
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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